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Erste „LGBT-freie Zonen“ in Polen müssen abgeschafft werden

In Polen hat ein Berufungsgericht entschieden, dass die „LGBT-freie Zonen“ in vier Gemeinden abgeschafft werden müssen. Das Urteil gilt als wichtiger Etappensieg der queeren Community und als Meilenstein für Menschenrechte und Demokratie. Die Gemeinden müssen ihre Beschlüsse wieder aufheben Damit müssen die lokalen Behörden ihre Beschlüsse aus dem Jahr 2019 aufheben, in denen sie ihre Gebiete …

… für „frei von der ‚LGBT-Ideologie‘“ erklärt hatten. Mit den Erklärungen wollten sich die religiösen Konservativen auf Kosten sexueller Minderheiten als Verteidiger traditioneller Werte präsentieren. 

Ziel dieser Resolutionen war es, die Thematisierung sexueller Vielfalt zu unterbinden, etwa durch einen zeitgemäßen Sexualkundeunterricht an Schulen. Der polnische Ombudsmann für Menschenrechte klagte gegen die „LGBT-freien Zonen“ – in erster Instanz entschieden Gerichte, dass neun solcher Zonen gestrichen werden mussten.

Die Berufung der konservativen Kräfte wurde abgeschmettert

Dagegen haben die Staatsanwaltschaft, die ultrakonservative Denkfabrik „Ordo Iuris“ und die betroffenen Kommunen Berufung eingelegt. Am Dienstag wurden diese Berufungen in den ersten vier Fällen abgewiesen. Die Entscheidung sei „ein großer Sieg für Demokratie, Menschenrechte und die Achtung der Menschen“, freute sich die polnische Kampagne gegen Homophobie.

Weniger Freude mit der Entscheidung haben konservative Politiker. „Wenn Ratsmitglieder entscheiden, dass sie unsere Traditionen und Identität unterstützen wollen, ist das ihr souveränes Recht. Niemand sollte dies einschränken“, kritisierte Michał Wójcik, Minister der ultrakonservativen Regierungspartei „Solidarna Polska“, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters die Entscheidung der Richter:innen.

Kein EU-Geld für „LGBT-freie Zonen“

Bereits zuvor hatte die Europäische Kommission erklärt, dass „LGBT-freie Zonen“ nicht mit EU-Recht in Einklang zu bringen seien. Denn dort ist jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten. „Die EU-Kommission hat betont, dass es gegen Artikel 2 der Europäischen Verträge verstößt, wenn Gebiete, Arbeitsplätze oder Dienstleistungen als LGBT-frei definiert werden“, erklärte der Woiwodschaftsmarschall von Świętokrzyskie, Andrzej Bętkowski, als seine Region den Beschluss im September 2021 wieder aufgehoben hatte.

Brüssel hatte bereits zuvor ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Poleneingeleitet, da sich zu Spitzenzeiten mehr als hundert Städte, Dörfer und Regionen zu „LGBT-freien Regionen“ erklärt hatten. Diese Gebiete, vor allem im streng katholischen Süden und Südosten des Landes, machten gut ein Drittel der Fläche Polens aus.

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